Lerntherapie ist in der Regel eine private Leistung.

Kein Therapeut/keine Therapeutin (Ergo-, Logo-Psychotherapeut/in) darf in seinen Einheiten Rechen- oder Lesetraining durchführen und über eine Heilmittelverordnungen mit der Krankenkasse abrechnen.

Lerntherapie fällt in den pädagogischen Bereich und ist somit Aufgabe von Schule und Jugendamt.

Die Förderung von Kindern mit Lernschwierigkeiten ist für Lehrer in unserem Schulsystem jedoch nicht immer ganz leicht umzusetzen.

Wenn ein Kind oder Jugendlicher an einer chronischen Lernstörung leidet und es droht zudem eine seelische Behinderung und soziale Isolation oder sind diese Folgen bereits eingetreten, kann auf Antrag durch die Eltern eine Lerntherapie über das Jugendamt finanziert werden (§35a SGB VIII – „Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche“).

Der Weg bis zur Bewilligung der Kostenübernahme ist in der Regel mit einer „multiaxialen Diagnostik“ verbunden. So wartet das Kind häufig eine ganze Weile, bis die Unterstützung beginnen kann.

Eine ausführliche Beschreibung zu dieser Thematik finden Sie von Christine Falk-Frühbrodt unter folgendem Link Zahlt die Krankenkasse für Lerntherapie? – IFLW

Sprechen Sie mich gerne an und wir überlegen gemeinsam, welche Möglichkeit für Sie und Ihr Kind in Frage kommt.

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